Energie

Einwohnerversammlung zu Windenergie in der Gemeinde Müssen am 03.09.2026

Regionale Stromerzeugung

Erhalten Sie einen Live-Überblick über die regionale Stromerzeugung in der Gemeinde Müssen. Der SH Netz Energiemonitor zeigt Ihnen, wie viel Strom aus erneuerbaren Energien in unserer Region erzeugt wird.

Zum Energiemonitor: https://sh-netz.energiemonitor.de/muessen

Windkraft

Am 29.4 hat sich das Planungsunternehmen Greenwind Energy dem Gemeinderat vorgestellt und Varianten für einen Windpark auf der Potenzialfläche der Gemeinde am „Müssener Holz“ präsentiert. Am 19. Mai 2026 wurde das Vorhaben von Greenwind
Energy in der Alten Schule in Müssen öffentlich vorgestellt.

Bitte beachten Sie: Es handelt sich um die externe Seite des Planungsunternehmens.

Der Gemeinderat hat über mehrere Wochen Fragen zur Windparkplanung per Email gesammelt und diese unten zusammen mit Antworten veröffentlicht. Weitere schriftliche Fragen werden seit dem 27. August 2026 an dieser Stelle nicht mehr beantwortet. Am 3. September 2026 findet eine Einwohnerversammlung statt, auf der weitere Fragen gestellt werden können. Die Einladung hierzu finden sie hier: https://gemeinde-muessen.online/einladung-zur-einwohnerversammlung

Alle Gemeinderatsmitglieder sind aber auch stets persönlich ansprechbar und freuen sich über jeden offenen Dialog sowohl mit Kritikern als auch Befürwortern der Projektidee!

Hier zunächst eine kurze Zusammenfassung zum Planungsverfahren:

Die Bauleitplanung, die für einen Windpark in der Gemeinde Müssen notwendig wäre, besteht grundsätzlich aus einem Flächennutzungsplan (FNP) und einem Bebauungsplan (B-Plan). Das Verfahren beginnt für beide Pläne laut § 2 BauGB mit einem Aufstellungsbeschluss. Danach wird basierend auf ersten Umweltprüfungen und Fachgutachten ein Vorentwurf erarbeitet. Zu diesem Vorentwurf findet gemäß § 3 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Parallel werden nach § 4 BauGB die relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Nach Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen, muss die Gemeinde einen überarbeiteten Entwurf beschließen und mit Begründung, Umweltbericht und Gutachten öffentlich auslegen. Es findet erneut
eine Öffentlichkeitsbeteiligung und parallel eine Beteiligung der relevanten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Erst frühestens nach diesem Schritt und erneuter Abwägung aller Stellungnahmen kann der Gemeinderat final einen Beschluss über die beiden Pläne (FNP und B-Plan) fassen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Windparkplaner trotzdem noch ein Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen muss.
Die Gemeinde erteilt keine Genehmigung für den Windpark, aber sie kann die Planungsgrundlage mitgestalten.
Der gesamte Planungs- und Genehmigungsprozess würde sich über mehrere Jahre erstrecken. Dabei wäre die Erteilung einer Genehmigung nicht garantiert. Die Kosten für den Prozess lägen vollständig beim Projektentwickler.

F&A

E-Mail #1

Eingangsdatum15 Juni 2026 6:57:49
Fragea) Deswegen interessiert mich als erstes, wer die Fragen hier beantwortet. Und ich meine damit nicht die redaktionelle Arbeit, sondern die inhaltliche. Auf welche Quellen stützt die Gemeindevertretung ihre Aussagen / Antworten auf die Bürgerfragen.
b) inwieweit ist gewährleistet, dass alle Gemeinderatsmitglieder mindestens die Fragen und Antworten hier kennen und somit eine Wissensgrundlage haben, die über das hinaus gehen, was Betreiberfirmen veröffentlichen?
Antwort GemeindevertretungWie wir Ihre Fragen beantworten:
Für eine verlässliche Auskunft nennen wir Ihnen bei jeder Antwort die genaue Quelle. Je nach Fragestellung wird die Antwort direkt von der Gemeindevertretung, der zuständigen Stelle im Amt Büchen, dem Fachplaner „Prokom“, dem Projektierer „Greenwind“ oder einer anderen externen Expertenquelle erarbeitet.
Alle Fragen und Antworten liegen der Gemeindevertretung vor Veröffentlichung zur Durchsicht, Stellungnahme, Überarbeitung und Abstimmung vor, so dass bestmöglicher Wissenstransfer und größtmögliche Transparenz gewährleistet werden können.

E-Mail #2

Eingangsdatum15 Juni 2026 21:55:19
Fragea) Deshalb möchten wir gerne wissen, welche Möglichkeiten die Gemeinde hat, auf die konkrete Gestaltung des Projekts Einfluss zu nehmen.
b) Besteht die Möglichkeit, mit GreenWind über die Anzahl oder die Höhe der geplanten Windenergieanlagen zu verhandeln?
c) Könnte beispielsweise geprüft werden, ob die beiden nahe am Louisenhof vorgesehenen Anlagen aus der Planung herausgenommen werden können?
Antwort Fachplaner Prokom
und Bauverwaltung Büchen,
Gemeindevertretung
a) Bauleitpläne können gem. § 1 Abs. 3 BauGB nur von der Gemeinde aufgestellt werden. Damit liegt die Planungshoheit bei der Gemeinde. Die Gemeinde kann durch einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan gem. § 12 BauGB die Zulässigkeit von Vorhaben bestimmen, wenn der Projektierer auf der Grundlage eines mit der Gemeinde abgestimmten Plans zur Durchführung des Vorhabens und der Erschließungsmaßnahmen (Durchführungsvertrag) bereit und in der Lage ist und sich zur Durchführung innerhalb einer bestimmten Frist und zur Tragung der Planungs- und Erschließungskosten vor dem Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan verpflichtet. Wenn die Gemeinde die Aufstellungsbeschlüsse für die Bauleitpläne (Änderung des Flächennutzungsplanes und Bebauungsplan) und den Städtebaulichen Vertrag zur Übernahme der Bauleitplanungskosten mit dem Projektierer schließen würde, verfolgt die Gemeinde das Planungsziel durch die Aufstellung der Bauleitpläne die planungsrechtliche Zulässigkeit für ein Windenergiegebiet in dem Geltungsbereich der Gebietsabgrenzung zu ermöglichen. Die Gemeinde kann die Grenzen des Planungsgebiets und somit Abstände zur Wohnbebauung festlegen, sowie die Anlagenanzahl begrenzen. Sollte der Projektierer den Vorstellungen der Gemeinde nicht folgen können/wollen, wird dem Projektierer über den zuvor genannten zuschließenden Städtebaulichen Vertrag das Recht eingeräumt, den Vertrag zur Kostenübernahme der Bauleitplanungskosten während des Aufstellungsverfahrens zu kündigen. Die Gemeinde hat dann die Möglichkeit das Bauleitplanverfahren einzustellen, da ein Planungserfordernis bei Wegfall des Kostenträgers (Projektierers) entfällt.
b) Die Antwort dazu ergibt sich aus der Antwort zu a). Die Gemeinde hat im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan die Möglichkeit, u.a. bei den Festlegungen der Anzahl und der Höhe der zukünftigen Windenergieanlagen mitzuwirken. Reduktionen müssen immer städtebaulich begründet werden.
c) Eine Prüfung ist möglich. Dabei sind jedoch die Antworten zu a) und b) zu berücksichtigen.

E-Mail #3

Eingangsdatum16 Juni 2026 10:02:21
Fragea) Welche Gründe sprechen aus Sicht der Gemeindevertretung für die Umsetzung des Projektes und warum?
b) Welche Gründe sprechen aus Sicht der Gemeindevertretung dagegen und warum?
Antwort GemeindevertretungDie Abwägung der Gründe dafür und dagegen ist Gegenstand der laufenden Diskussion in der Gemeindevertretung und in der Diskussion mit den Müssener BürgerInnen. Die folgenden Punkte sind bisher Teil der Betrachtung:
a) 1) Gesellschaftliche Verantwortung für einen Beitrag zum Gelingen der Energiewende, 2) mögliche Unterstützung der kommunalen Wärmeversorgung in der Gemeinde Müssen
Die Chance auf Verbesserung der Haushaltslage der Gemeinde durch Einkünfte aus der Gemeindeabgabe sowie die zusätzlich vom Projektierer angebotene finanzielle Unterstützung für lokale Vereine und/oder finanzielle Vorteile für die BürgerInnen direkt wird von der Gemeindevertretung berücksichtigt, wird aber nicht das entscheidende Kriterium sein.

b) Einflüsse auf Natur und Menschen durch Schall, Schattenwurf, Sichtbarkeit sowie Verkehr während der Bauphase. Für eine genauere Bewertung dieser Punkte werden Studien, Gutachten und der Vergleich alternativer Szenarien (z.B. unterschiedlicher Anlagenhöhen und Anzahl) benötigt.

E-Mail #4

Eingangsdatum17 Juni 2026 12:34:01
Fragea) Ich möchte gerne wissen, weshalb es so gigantische Windräder sein sollen? Hätten es nicht auch kleinere getan?
b) Wo stehen diese 267 m hohen Windräder bereits?
c) Weiterhin interessiert es mich, wieviele Meter das dichteste Windrad zu unserem Haus [Adresse entfernt] steht.
d) Müssen wir wieder mit dem regen Verkehr an unserem Grundstück rechnen?
Antwort Gemeindevertretunga) Die Größe der einzelnen Windräder ist bisher keineswegs festgelegt. Der Projektierer Greenwind Energy hat nur eine Projektidee mit einer „Maximalplanung“ vorgelegt (verfügbar hier).
Hintergrund: Mit höhere Windkraftanlagen ist aufgrund eines höheren Windaufkommens in größeren Höhen eine konstantere Energieproduktion und ein höherer Gesamtertrag zu erwarten. Neue Windparks konkurrieren nach dem aktuellen Erneuerbaren Energien Gesetz miteinander in einem Auktionsverfahren um Zuschläge zur Einspeisevergütung. Der Projektierer hat somit ein Interesse daran, den wirtschaftlich besten Park zu planen. Daher werden anfangs immer die größten verfügbaren Anlagen in maximaler Anzahl geplant. Es ist jedoch anzunehmen, dass die Maximalplanung im Laufe des Genehmigungsverfahrens aufgrund unterschiedlicher Beschränkungen so nicht umgesetzt werden kann. Eine Einschränkung, die der Projektierer bereits selbst dargestellt hat, sind die durch das Plangebiet verlaufenden Anschlusstrassen des Trave-Bille-Links (mit dem geplanten Multiterminalhub in Bartelsdorf) . Nicht zuletzt kann die Gemeinde im Bebauungsplan, sofern städtebaulich begründbar, Beschränkungen festlegen.
b) Eine solche Anlage steht in Santow bei Grevesmühlen: https://www.nordex-online.com/de/2025/01/nordex-group-erreicht-mit-selbstentwickelten-hybridturm-neue-hoehen-die-zweite-n175-6-x-ist-jetzt-installiert-erstmals-mit-179-meter-nabenhoehe/
c) Die einzelnen Standorte stehen nicht fest. Basierend auf der oben genannten Maximalplanung (verfügbar hier) liegt der Abstand Ihres Hauses zum Anlagenstandort etwa bei 1000m.
d) Eine konkrete Planung für die Zuwegung bzw. Anlieferung der Anlagen ist vom Projektierer bisher noch nicht aufgestellt.

E-Mail #5

Eingangsdatum19 Juni 2026 9:26:21
FrageAuch wenn der Mastfuß den Abstand einhält, wie weit reichen die Rotorblätter, bzw. die Flügelspitzen über den Luftraum.
Antwort GemeindevertretungRotorblätter können sich nicht über private Grundstücksgrenzen hinweg erstrecken, wenn mit dem Eigentümer kein Pachtvertrag abgeschlossen wurde. Zudem ist eine „Rotor-innerhalb-Planung“ erforderlich. Das heißt, dass die vom Rotor überstrichene Fläche im Windenergiegebiet liegen muss. Mit der vom Projektierer angedachten Windenergieanlage würde die Flügelspitze eine Fläche mit einem Radius von knapp 90 Metern vom Turmmittelpunkt überstreichen.
Zur Klarstellung: über die genauen Anlagenstandorte bzw. die Mindestabstände zur Wohnbebauung gibt es noch keine Entscheidung.

E-Mail #6

Eingangsdatum24 Juni 2026 11:11
Fragea) ich hätte gerne eine bildliche Darstellung/Simulation des Schattenwurfes, damit es besser vorstellbar wird und ersichtlich ist, bis zu welcher Strasse genau es sich erstreckt. Die Kreisdarstellungen von Schall- und Schattenradien sind mir nicht deutlich genug.
 
b) Gibt es für uns als Gemeinde die Möglichkeit, die Hochspannungsleitungen von 50 Hertz weiter um Louisenhof herum zu leiten? Oder darauf zu drängen, daß es Erdleitungen werden? Die Belastung durch solche Überlandleitungen sind nicht gering und diese laufen viel dichter an den Häusern vorbei, als die Windräder.
Antwort Gemeindevertretunga) Wir werden uns erkundigen, welche zusätzlichen Möglichkeiten der Veranschaulichung per Simulation es gibt. Vermutlich ist der Schattenwurf jedoch besser nachvollziehbarer durch die nähere Besichtigung einer realen Windkraftanlage.
 
b) Die Frage kann durch die Gemeindevertretung nicht beantwortet werden, da es sich um ein Planungsverfahren von 50Hertz handelt.

E-Mail #7

Eingangsdatum4 Juli 2026 2:34:43
FrageIst im Vorwege an eine Umweltverträglichkeitsprüfung gedacht worden? Da der veröffentlichte Zeitplan zumindest eine erste schon erfolgte Prüfung voraussetzten würde… Ein Ergebnis hier wäre sehr interessant zu kennen, da sich geschützte Tiere in dem Bereich aufhalten (z.B. Rotmilan) und zumindest ein Teil der angedachten Fläche hierduch geschützt wäre.
Antwort GemeindevertretungSofern ein vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wird, ist eine Umweltverträglichkeitsprüfung nach dem Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) nicht erforderlich. Im Zuge eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Bestandteile des Umweltberichts ergeben sich aus der Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4 c) zum Baugesetzbuch. Die Öffentlichkeit kann den Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB einsehen und Stellungnahmen dazu abgeben. Im Umweltbericht ist zwar ein überwiegender Teil der Umweltaspekte enthalten, die für die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich sind; im Genehmigungsverfahren selbst werden von der Genehmigungsbehörde aber noch weitere zusätzliche Unterlagen/Prüfungen gefordert.

E-Mail #8

Eingangsdatum:

05. August 2026 16:16

Fragen

1. Bewertung der Landesplanung
  • Die Landesplanung hat die Potenzialfläche nach fachlicher Prüfung nicht als Vorranggebiet ausgewiesen. Welche Gründe sprechen aus Sicht der Gemeindevertretung dennoch dafür, für diese Fläche eventuell ein Bauleitplanverfahren einzuleiten?
  • Auf welche fachlichen oder rechtlichen Erkenntnisse stützt sich die Gemeinde dabei?
  • Welche neuen Erkenntnisse liegen der Gemeindevertretung der Gemeinde Müssen vor, die der Landesplanung bei ihrer Entscheidung nicht bekannt waren?
  • In welchen Punkten weicht die Gemeindevertretung von der Bewertung der Landesplanung SH ab?
2. Konflikte mit der Landesplanung
  • Die Landesplanung nennt unter anderem Konflikte mit der Wohnbebauung, dem Artenschutz sowie der verbleibenden Flächengröße. Wie bewertet die Gemeindevertretung diese Punkte?
  • Welche dieser Konflikte hält die Gemeindevertretung inzwischen für ausgeräumt?
  • Welche Konflikte bestehen nach Auffassung der Gemeindevertretung weiterhin?
3. Erfolgsaussichten eines eventuellen Bauleitverfahrens

Wie bewertet die Gemeindevertretung die Erfolgsaussichten eines eventuellen Bauleitplanverfahrens vor dem Hintergrund der aktuellen Bewertung der Landesplanung?

  • Wurde hierzu bereits eine rechtliche oder fachplanerische Einschätzung eingeholt?
  • Falls ja, wird diese veröffentlicht?
  • Welche Risiken sieht die Gemeindevertretung für das weitere Verfahren?
4. Entscheidungsgrundlagen
  • Hat die Gemeindevertretung bereits eine schriftliche Abwägung erstellt, weshalb sie trotz der Bewertung der Landesplanung an dieser Fläche festhält?
  • Wird diese Abwägung veröffentlicht?
  • Welche Unterlagen werden der Gemeindevertretung vor einem möglichen Aufstellungsbeschluss vorliegen?
  • Werden sämtliche entscheidungsrelevanten Unterlagen den Bürgerinnen und Bürgern vor einer Entscheidung vollständig zugänglich gemacht?
5. Alternativen
  • Welche Alternativen hat die Gemeindevertretung geprüft?
  • Warum hält die Gemeindevertretung weiterhin an dieser Potenzialfläche fest?
6. Abwägung
  • Hat die Gemeindevertretung die von der Landesplanung festgestellten Konflikte mit den erwarteten Vorteilen des Vorhabens abgewogen?
  • Falls ja, nach welchen Kriterien wurde diese Abwägung vorgenommen?
  • Liegt diese Abwägung schriftlich vor und wird sie veröffentlicht?
1. Erwartete Einnahmen
  • Mit welchen jährlichen Einnahmen rechnet die Gemeindevertretung aus dem geplanten Windpark?
  • Worauf beruhen diese Berechnungen?
  • Stützen sich die erwarteten Einnahmen auf die bislang von Greenwind vorgestellten Planungsunterlagen und Berechnungen oder liegen andere Berechnungsgrundlagen vor?
2. Belastbarkeit der Prognosen
  • Handelt es sich bei den erwarteten Einnahmen um Prognosen oder um gesicherte Einnahmen?
  • Welche Annahmen liegen den Berechnungen zugrunde?
  • Welche Einnahmen hält die Gemeindevertretung unter realistischen Annahmen selbst für am wahrscheinlichsten?
  • Sind die bislang vorgestellten Ertrags- und Einnahmeprognosen unter den aktuellen energiepolitischen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen weiterhin realistisch?
3. Gewerbesteuer
  • Mit welchen jährlichen Gewerbesteuereinnahmen rechnet die Gemeindevertretung?
  • Wurden dabei die hohen Investitionskosten und die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten berücksichtigt?
  • Wurde geprüft, in welcher Gemeinde die Betreibergesellschaft voraussichtlich ihren steuerlichen Sitz haben wird?
  • Welche Auswirkungen hätte ein späterer Verkauf des Windparks an andere Betreibergesellschaften oder Investoren auf die erwarteten Gewerbesteuereinnahmen?
4. Einnahmen nach § 6 EEG
  • Mit welchen jährlichen Einnahmen nach § 6 EEG rechnet die Gemeindevertretung?
  • Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit diese Einnahmen tatsächlich erzielt werden?
5. Verwendung der Einnahmen
  • Wofür sollen die erwarteten Einnahmen konkret verwendet werden?
  • Welche Maßnahmen könnten auch ohne den geplanten Windpark umgesetzt werden?
  • Welche unmittelbaren Vorteile ergeben sich hieraus tatsächlich für die Bürgerinnen und Bürger?
6. Strompreise und Wärmeversorgung
  • Erwartet die Gemeindevertretung niedrigere Stromkosten für die Bürgerinnen und Bürger?
  • Gibt es hierfür bereits konkrete Konzepte oder Vereinbarungen?
  • Gibt es für die angekündigte kommunale Wärmeversorgung bereits ein konkretes Konzept für Müssen oder handelt es sich lediglich um allgemeine Leistungsangebote?
7. Unterstützung von Vereinen und lokalen Projekten

In den bisherigen Planungsunterlagen werden finanzielle Unterstützungen für Vereine und lokale Projekte in Aussicht gestellt.

Wir möchten unter anderem wissen,

  • ob es sich hierbei um verbindliche Zusagen oder lediglich um mögliche Beteiligungskonzepte handelt,
  • welche rechtlichen Verpflichtungen hierzu bestehen,
  • wer künftig über die Vergabe solcher Mittel entscheiden würde,
  • ob diese Mittel dauerhaft gesichert sind und
  • ob die Gemeindevertretung solche Förderungen für geeignet hält, die langfristigen Auswirkungen des Vorhabens auf Natur, Landschaft und Wohnumfeld abzuwägen.
8. Rückbau sowie Infrastruktur- und Folgekosten
  • Wer trägt die vollständigen Rückbaukosten einschließlich Fundamente und
  • Welche finanziellen Sicherheiten sollen hierfür hinterlegt werden?
  • Welche Kosten entstehen für Straßen, Wege und sonstige Infrastruktur?
  • Wer trägt mögliche Folgekosten oder spätere Instandsetzungen?
9. Wirtschaftliche Gesamtabwägung

Abschließend möchten wir wissen,

  • ob die Gemeindevertretung die erwarteten finanziellen Vorteile den langfristigen Auswirkungen auf Wohnbebauung, Landschaftsbild und Natur gegenübergestellt hat,
  • ob hierzu eine schriftliche Abwägung vorliegt und
  • auf welcher fachlichen Grundlage die Gemeindevertretung zu der Einschätzung gelangt, dass die erwarteten finanziellen Vorteile die von der Landesplanung festgestellten Konflikte überwiegen.
1. Transparenz des Verfahrens
  • Welche Unterlagen werden der Gemeindevertretung im weiteren Verfahren zur Verfügung gestellt?
  • Werden diese Unterlagen auch den Bürgerinnen und Bürgern vollständig zugänglich gemacht?*Falls nein, welche Unterlagen werden nicht veröffentlicht und aus welchen Gründen?
  • Werden sämtliche Gutachten veröffentlicht?*Falls nein, warum nicht?
  • Werden sämtliche Stellungnahmen der beteiligten Fachbehörden veröffentlicht?‘*Falls nein, warum nicht?
  • Werden sämtliche entscheidungsrelevanten Unterlagen veröffentlicht, bevor von der Gemeindevertretung darüber entschieden wird, ob überhaupt ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden soll?
2. Entscheidungsgrundlagen
  • Welche Gutachten, Stellungnahmen und sonstigen entscheidungsrelevanten Unterlagen werden der Gemeindevertretung vorliegen, bevor darüber entschieden wird, ob überhaupt ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden soll?
  • Welche unabhängigen Fachbehörden und Fachstellen wurden bislang beteiligt oder sollen noch beteiligt werden?
  • Welche unabhängigen fachlichen Bewertungen liegen der Gemeindevertretung bereits vor?
3. Auswahl des Stadtplanungsbüros

In den bislang vorgestellten Planungsunterlagen wird PROKOM als Stadtplanungsbüro empfohlen.

  • Aus welchen Gründen wurde PROKOM von der Gemeindevertretung ausgewählt?
  • Welche weiteren Planungsbüros wurden geprüft?
  • Sind der Gemeindevertretung geschäftliche Beziehungen zwischen Greenwind und PROKOM bekannt?* Falls ja, welche?
  • Hat sich die Gemeindevertretung oder die Gemeindeverwaltung bereits vor einer Entscheidung über die Einleitung eines Bauleitplanverfahrens durch PROKOM beraten lassen?* Falls ja, wann und zu welchen Themen?* Wer hat an diesen Gesprächen teilgenommen?
  • Hat die Gemeindevertretung bereits entschieden, PROKOM mit der Bauleitplanung zu beauftragen?*Falls ja, wann wurde diese Entscheidung getroffen?
  • Wurde PROKOM bereits mit Planungs- oder Beratungsleistungen beauftragt?* Falls ja, wann?* Wer hat den Auftrag erteilt?* Welche Leistungen umfasst der Auftrag?* Wer trägt die Kosten?* Welche Kosten sind bislang entstanden oder werden voraussichtlich entstehen?
  • Hat die Gemeindevertretung im Rahmen der Auswahl von PROKOM geprüft, ob das Büro bereits für die Gemeinden Roseburg, Siebeneichen, Tramm oder weitere unmittelbar an Müssen angrenzende Gemeinden im Zusammenhang mit Windenergievorhaben tätig war oder ist?* Falls ja, zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gekommen?* Welche Bedeutung hatte dieses Ergebnis für die Auswahl von PROKOM?
  • Wie bewertet die Gemeindevertretung die Tatsache, dass Greenwind in den Planungsunterlagen selbst die Beauftragung von PROKOM empfiehlt?
  • Welche Bedeutung misst sie diesem Umstand im Hinblick auf die Unabhängigkeit des Verfahrens bei?
  • Wie will die Gemeindevertretung sicherstellen, dass die Fragen der Bürgerinnen und Bürger bei der Einwohnerversammlung unabhängig, ausgewogen und ergebnisoffen beantwortet werden?
  • Warum hat die Gemeindevertretung den Vorschlag der Bürgerinitiative abgelehnt, zusätzlich einen unabhängigen Fachreferenten zur Einwohnerversammlung einzuladen?* Welche Gründe waren hierfür ausschlaggebend?
4. Zusammenarbeit mit Greenwind
  • Welche Vereinbarungen bestehen derzeit zwischen Greenwind und der Gemeinde?
  • Liegen bereits Absichtserklärungen, Verträge oder sonstige Vereinbarungen vor?* Werden diese – soweit rechtlich zulässig – veröffentlicht?
  • Welche Gespräche oder Abstimmungen zwischen Vertretern der Gemeinde, der Gemeindevertretung und Greenwind haben bislang stattgefunden?
  • Werden Gesprächsprotokolle, Präsentationen oder sonstige Unterlagen veröffentlicht?
5. Interessenkonflikte
  • Wurde geprüft, ob Mitglieder der Gemeindevertretung oder ihrer Ausschüsse durch das geplante Vorhaben unmittelbar oder mittelbar wirtschaftlich profitieren könnten?
  • Wurden dabei insbesondere mögliche Vorteile durch Pachtverträge, Wegerechte, Leitungsrechte, Ausgleichsflächen oder sonstige mit dem geplanten Windpark verbundene wirtschaftliche Interessen berücksichtigt?
  • Wurde geprüft, ob einzelne Mitglieder der Gemeindevertretung aufgrund möglicher wirtschaftlicher Vorteile – insbesondere durch Pachtverträge, Wegerechte, Leitungsrechte, Ausgleichsflächen oder sonstige mit dem geplanten Windpark verbundene wirtschaftliche Interessen – nach § 22 Gemeindeordnung Schleswig-Holstein von Beratung oder Beschlussfassung ausgeschlossen sein könnten?
  • Wer hat diese Prüfung vorgenommen?
  • Zu welchem Ergebnis ist diese Prüfung gekommen?
  • Wird das Ergebnis dieser Prüfung veröffentlicht?
6. Dokumentation und Information der Öffentlichkeit
  • Werden auch künftig sämtliche Bürgerfragen veröffentlicht?
  • Werden die Antworten fortlaufend ergänzt?
  • Werden neue Gutachten, Stellungnahmen oder wesentliche Erkenntnisse zeitnah veröffentlicht?
  • Werden wesentliche Änderungen der Planung ebenfalls veröffentlicht und nachvollziehbar dokumentiert?

Die Landesplanung Schleswig-Holstein hat die Potenzialfläche PR3_LAU_019 nach fachlicher Prüfung nicht als Vorranggebiet übernommen.

Darüber hinaus hat die Landesplanung auch die Potenzialflächen PR3_LAU_315 und PR3_LAU_316 im Gemeindegebiet Müssen geprüft und ebenfalls nicht als Vorranggebiete übernommen. Damit wird deutlich, dass die Landesplanung mehrere Potenzialflächen im Gemeindegebiet nach einheitlichen fachlichen Kriterien bewertet hat.

1. Bewertung der Landesplanung
  • Wie bewertet die Gemeindevertretung die Tatsache, dass die Landesplanung Schleswig-Holstein neben der Potenzialfläche PR3_LAU_019 auch die Potenzialflächen PR3_LAU_315 und PR3_LAU_316 im Gemeindegebiet Müssen nach fachlicher Prüfung nicht als Vorranggebiete übernommen hat?
  • Hat die Gemeindevertretung bei ihrer bisherigen Bewertung berücksichtigt, dass die Landesplanung auch weitere Potenzialflächen im Gemeindegebiet Müssen nach fachlicher Prüfung nicht als Vorranggebiete übernommen hat? Falls ja, welche Bedeutung misst sie dieser Gesamtbewertung für die Potenzialfläche PR3_LAU_019 bei?
  • Auf welche fachlichen Erkenntnisse stützt sich die Gemeindevertretung bei ihrer Bewertung der Potenzialfläche PR3_LAU_019?
  • Welche konkreten fachlichen Erkenntnisse liegen der Gemeindevertretung vor, aufgrund derer sie das von der Landesplanung festgestellte hohe artenschutzrechtliche Konfliktrisiko möglicherweise anders bewertet?
  • Welche Bedeutung misst die Gemeindevertretung dem im Datenblatt der Landesplanung dargestellten mittleren Konfliktrisiko im Zusammenhang mit dem Regionalen Grünzug bei?
2. Wohnbebauung
  • Wie bewertet die Gemeindevertretung die von der Landesplanung festgestellte Nähe der Potenzialfläche zur Wohnbebauung?
  • Welche Auswirkungen des geplanten Windparks auf die Wohnbebauung wurden bislang untersucht?
  • Wurde bei der bisherigen Bewertung berücksichtigt, dass sich mit dem Louisenhof eine Wohnstätte sowie eine Werkstatt für Menschen mit Behinderungen im näheren Umfeld der Potenzialfläche befinden?
  • Welche besonderen Auswirkungen erwartet die Gemeindevertretung für den Louisenhof als Wohnstandort sowie als Werkstatt und Lebensort für Menschen mit Behinderungen?
  • Welche Gutachten liegen hierzu bereits vor?
  • Werden diese Gutachten vollständig veröffentlicht?
3. Artenschutz
  • Welche Erkenntnisse liegen der Gemeindevertretung zu Rotmilan, Weißstorch, Seeadler, Fledermäusen, dem streng geschützten Fischotter sowie weiteren besonders oder streng geschützten Tierarten im Bereich der Potenzialfläche und ihres Umfeldes vor?
  • Welche Untersuchungen oder Kartierungen wurden hierzu bereits durchgeführt oder sind vorgesehen?
  • Wie bewertet die Gemeindevertretung die fachliche Einstufung der Landesplanung, wonach für 72,3 ha der Potenzialfläche ein hohes Konfliktrisiko aufgrund der Schutzbereiche von Rotmilan- und Weißstorchrevieren besteht?
  • Welche Erkenntnisse liegen der Gemeindevertretung zu Beobachtungen des Seeadlers im Bereich Louisenhof sowie des Müssener Sees vor?
  • Welche Bedeutung misst die Gemeindevertretung dem Müssener Holz sowie dem Bereich des Müssener Sees als Lebensraum sowie als Nahrungs-, Jagd- und Überfluggebiet geschützter Vogelarten und Fledermäuse bei?
  • Welche Fachbehörden wurden hierzu beteiligt?
4. Gutachten
  • Welche artenschutzrechtlichen Gutachten liegen der Gemeindevertretung bereits vor?
  • Welche Gutachten sollen noch erstellt werden?
  • Werden sämtliche artenschutzrechtlichen Gutachten, Kartierungen und Datengrundlagen vollständig veröffentlicht?
  • Welche Gutachten werden der Gemeindevertretung vorliegen, bevor darüber entschieden wird, ob ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden soll?
5. Natur und Landschaft
  • Welche Auswirkungen erwartet die Gemeindevertretung auf Natur, Landschaftsbild und Erholungswert?
  • Welche fachlichen Bewertungen liegen hierzu bereits vor?
  • Werden diese Bewertungen vollständig veröffentlicht?
6. Gesamtabwägung
  • Wie bewertet die Gemeindevertretung die Feststellung der Landesplanung, dass die Potenzialfläche PR3_LAU_019 aufgrund der Konflikte mit der Wohnbebauung, dem Artenschutz und der verbleibenden Flächengröße nicht als Vorranggebiet übernommen wurde?
  • Welche fachlichen Gründe sprechen aus Sicht der Gemeindevertretung dafür, die Möglichkeit eines Bauleitplanverfahrens für die Potenzialfläche PR3_LAU_019 zu prüfen, obwohl die Landesplanung Schleswig-Holstein die Fläche aufgrund der festgestellten Konflikte mit der Wohnbebauung, dem Artenschutz und der verbleibenden Flächengröße nicht als Vorranggebiet übernommen hat?

Wir haben die Gemeindevertretung gebeten, die Fragen rechtzeitig vor der Einwohnerversammlung sowie vor einer Entscheidung darüber zu beantworten, ob ein Bauleitplanverfahren eingeleitet werden soll, und die Antworten – wie angekündigt – auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.

Antwort Gemeindevertretung und Bauverwaltung Büchen

Allgemeine Stellungnahme der Gemeinde Müssen

Die Gemeinde Müssen bedankt sich für die umfangreichen Fragen und Hinweise zur möglichen Nutzung der betreffenden Fläche für Windenergie.

Zunächst ist festzuhalten, dass sich die Gemeinde derzeit in einer frühen Prüfungs- und Orientierungsphase befindet. Ein förmliches Bauleitplanverfahren wurde bislang nicht eingeleitet. Daher liegen noch nicht für alle angesprochenen Fragen belastbare fachliche, rechtliche und wirtschaftliche Entscheidungsgrundlagen vor.

Die Gemeinde nimmt die bisherigen Bewertungen der Landesplanung, insbesondere hinsichtlich Siedlungsnähe, Artenschutz, Natur und Landschaft sowie der Flächeneignung, zur Kenntnis. Diese Belange werden bei einer weiteren Prüfung berücksichtigt. Die Gemeinde hat zum jetzigen Zeitpunkt weder festgestellt, dass die von der Landesplanung benannten Konflikte ausgeräumt sind, noch, dass sie einer möglichen Bauleitplanung zwingend entgegenstehen.

Fachliche und planerische Prüfung

Vor einer Entscheidung im Bauleitplanverfahren sind die erforderlichen fachlichen und rechtlichen Grundlagen zu ermitteln. Dazu können insbesondere Untersuchungen zu Raumordnung, Wohnumfeld, Immissionsschutz, Natur- und Artenschutz, Landschaftsbild, Erholung, Infrastruktur und weiteren betroffenen Belangen gehören.

Dies betrifft auch die in den Fragen angesprochenen geschützten Arten, Lebensräume, Gewässer, Waldflächen sowie die Wohn- und sonstigen Nutzungen im Umfeld der Fläche.

Eine abschließende Bewertung dieser Belange oder der Erfolgsaussichten eines möglichen Bauleitplanverfahrens ist derzeit nicht möglich. Die erforderlichen Untersuchungen und Stellungnahmen sind gegebenenfalls erst im weiteren Verfahren einzuholen.

Wirtschaftliche Auswirkungen

Auch zu möglichen Einnahmen der Gemeinde können derzeit keine belastbaren oder gesicherten Beträge genannt werden. Dies betrifft insbesondere Gewerbesteuer, mögliche Zahlungen nach § 6 EEG sowie sonstige Beteiligungs- oder Einnahmemodelle.

Entsprechende Angaben aus den Präsentationsunterlagen des Projektentwicklers greenwind sind als Prognosen beziehungsweise Planungsannahmen und nicht als gesicherte kommunale Einnahmen zu verstehen.

Sollte sich ein konkretes Vorhaben entwickeln, werden dessen wirtschaftliche Auswirkungen einschließlich möglicher Einnahmen, Kosten, Infrastrukturfolgen und Rückbaufragen auf Grundlage der dann verfügbaren Informationen geprüft.

Eine Entscheidung über die spätere Verwendung möglicher Einnahmen wurde bislang nicht getroffen. Gleiches gilt für mögliche Konzepte zur Wärmeversorgung, Stromkostensenkung oder Unterstützung örtlicher Vereine und Projekte. Soweit solche Leistungen von einem Projektentwickler in Aussicht gestellt werden, stellen sie ohne entsprechende verbindliche Vereinbarung keine gesicherten Ansprüche oder Einnahmen der Gemeinde dar.

Transparenz und Beteiligung

Die Gemeinde beabsichtigt, die Öffentlichkeit über wesentliche weitere Schritte und Entscheidungsgrundlagen im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten zu informieren.

Welche Gutachten, Stellungnahmen und sonstigen Unterlagen erforderlich und veröffentlicht werden können, hängt vom weiteren Planungsstand und den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen ab. Dabei sind unter anderem Datenschutz sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse zu beachten.

Sollte ein förmliches Bauleitplanverfahren eingeleitet werden, werden die gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungs- und Veröffentlichungsschritte durchgeführt.

Projektentwickler, Planungsbüros und mögliche Interessenkonflikte

Die Gemeindevertretung bleibt bei ihren Entscheidungen eigenständig und ist an die gesetzlichen Vorgaben des Bauleitplan- und Kommunalrechts gebunden.

Die Auswahl und Beauftragung von Planungsbüros erfolgt, soweit erforderlich, nach den jeweils geltenden kommunal- und vergaberechtlichen Vorgaben.

Mögliche Interessenkonflikte beziehungsweise Ausschließungsgründe von Mitgliedern der Gemeindevertretung, wie beispielsweise Eigentum an potenziellen Anlagenstandorten, werden nach den gesetzlichen Bestimmungen behandelt. Eine konkrete Bewertung ist jeweils anhand der tatsächlichen Umstände des Einzelfalls vorzunehmen.

Ergebnisoffene Prüfung

Die Gemeinde stellt ausdrücklich klar, dass die derzeitige Prüfung keine Entscheidung für die Errichtung eines Windparks darstellt.

Ebenso ist damit keine abschließende Entscheidung gegen eine mögliche Bauleitplanung verbunden. Ziel der derzeitigen Überlegungen ist vielmehr, zunächst zu klären, ob und unter welchen Voraussetzungen eine gemeindliche Planung rechtlich möglich, städtebaulich vertretbar und fachlich verantwortbar wäre.

Dabei werden die von der Landesplanung festgestellten Konflikte ebenso berücksichtigt wie mögliche weitere Erkenntnisse aus Fachgutachten, Behördenbeteiligung und öffentlicher Diskussion.

Eine abschließende Abwägung der Belange – einschließlich möglicher Auswirkungen auf Wohnumfeld, Natur, Landschaft und Artenschutz – kann erst im Rahmen eines Bauleitplanverfahrens erfolgen, wenn hierfür eine ausreichende Entscheidungsgrundlage vorliegt.

Die Gemeinde wird daher zum jetzigen Zeitpunkt keine Ergebnisse prognostizieren, die erst durch die erforderlichen fachlichen Untersuchungen und Stellungnahmen in einem förmlichen Verfahren belastbar festgestellt werden können.

E-Mail #9

Eingangsdatum:

11. August 2026 16:48

Fragen

  • Wie läuft der Prozess von „wir wollen Windkraft“ bis zur tatsächlichen Baugenehmigung ab – wer entscheidet am Ende?
  • Findet die Prüfung des Antrags fair statt – wer prüft eigentlich den Prüfer?
  • Schattenschlag: Wann genau greift die Abschaltung?
  • Gibt’s Beispiele für Projekte, die nicht genehmigt wurden – wie groß ist der Einfluss der Bürger dabei wirklich?
  • Wunsch aus der Runde: Die Infoveranstaltung sollte nicht nur von Prokom bestritten werden, sondern auch neutrale Stimmen wie Mediator:innen oder unabhängige Experten mit einbeziehen

Eine Sache, die uns dabei besonders helfen würde: eine grafische Übersicht über den gesamten Genehmigungsprozess – von der ersten Idee bis zur Inbetriebnahme. Am besten mit den Punkten:

  • wann und wie die Bürger eingebunden werden (informieren, anhören, mitbestimmen),
  • was die Bürger an diesen Punkten tatsächlich entscheiden können,
  • und was am Ende beim Gemeinderat bzw. den Genehmigungsbehörden liegt.

Antwort Gemeindevertretung und Bauverwaltung Büchen

Wie läuft der Prozess von "wir wollen Windkraft" bis zur tatsächlichen Baugenehmigung ab – wer entscheidet am Ende?

Die Grundzüge der Bauleitplanung wurden bereits oben auf dieser Seite (https://gemeinde-muessen.online/energie) beschrieben und dabei auch auf die Beschreibung des Immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsverfahrens auf der Seite des Landes Schleswig-Holstein verwiesen. Über die Genehmigung des konkreten Vorhabens basierend auf dem Antrag eines Projektierers entscheidet das Landesamt für Umwelt (LfU) als Genehmigungsbehörde. Weitere Informationen zu den Beteiligungsmöglichkeiten in beiden Verfahren finden sich in den dafür vorgesehenen Portalen unter https://bimschg.bob-sh.de/faq und https://bob-sh.de/faq .

Findet die Prüfung des Antrags fair statt – wer prüft eigentlich den Prüfer?

Das Verfahren wird entsprechend den gesetzlichen Vorgaben in enger Abstimmung mit dem Amt Büchen durchgeführt. Externe Kontrolle ist durch die transparente Auslegung der Planungsunterlagen über die Onlineportale zur Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange sichergestellt. Die Sachbearbeiter in den zu beteiligenden Institutionen sind verpflichtet die geltenden Gesetze zu wahren und ihre Amtspflichten gewissenhaft durchzuführen. Auch die Gemeindevertreter sind an ihre gesetzlichen Pflichten, insbesondere Gesetzestreue und eine ordnungsgemäße Amtsausübung gebunden. Sollten Zweifel bestehen, ist ein Normenkontrollverfahren nach § 47 VwGO beim Oberverwaltungsgericht Schleswig-Holstein möglich,

beispielsweise bei Verdacht auf

  • Fehler in der Umweltprüfung,
  • unzureichende Artenschutzprüfung,
  • Abwägungsfehler,
  • Mängel bei der Öffentlichkeitsbeteiligung,
  • Verstöße gegen Raumordnungsrecht.

Zudem kann gegen eine erteilte BImSchG-Genehmigung Klage eingereicht werden

Schattenschlag: Wann genau greift die Abschaltung?

Wir verweisen hierzu auf folgende Beschreibung: https://www.leka-mv.de/schattenwurf-von-windenergieanlagen/

Gibt's Beispiele für Projekte, die nicht genehmigt wurden – wie groß ist der Einfluss der Bürger dabei wirklich?

In der Presse finden sich beispielsweise folgende Meldungen. Die Berichte deuten auf hohe Bürgerbeteiligung hin. Genauere Informationen liegen der Gemeindevertretung zu diesen Verfahren allerdings nicht vor.

https://www.nordkurier.de/regional/schwerin/zwei-geplante-windparks-vor-dem-aus-behoerde-lehnt-23-anlagen-ab-4730702

https://www.moz.de/lokales/bad-freienwalde/windraeder-bei-wriezen-antraege-fuer-windpark-sonnenburg-abgelehnt-und-zurueckgezogen-79174212.html

Wunsch aus der Runde: Die Infoveranstaltung sollte nicht nur von Prokom bestritten werden, sondern auch neutrale Stimmen wie Mediator:innen oder unabhängige Experten mit einbeziehen

Die Einwohnerversammlung wird durch einen neutralen Mediator und das Bauamt des Amtes Büchen begleitet.

Eine Sache, die uns dabei besonders helfen würde: eine grafische Übersicht über den gesamten Genehmigungsprozess – von der ersten Idee bis zur Inbetriebnahme. Am besten mit den Punkten:

  • wann und wie die Bürger eingebunden werden (informieren, anhören, mitbestimmen),
  • was die Bürger an diesen Punkten tatsächlich entscheiden können,
  • und was am Ende beim Gemeinderat bzw. den Genehmigungsbehörden liegt.

Die Prozessbeschreibungen oben auf dieser Seite werden im Rahmen der Einwohnerversammlung grafisch dargestellt und erläutert. Die Grafik kann anschließend hier veröffentlicht werden.

E-Mail #10

Eingangsdatum:

03. August 2026 09:12

Fragen

  • was genau ist gemeint mit „Unterstützung der Wärmeversorgung in der Gemeinde Müssen“. Ich verstehe nicht, wo der Zusammenhang zwischen WKAs und unseren Heizungen ist. Soweit ich weiß kann überproduzierter Strom (nicht ständig verfügbar) in heißes Wasser umgewandelt werden. Dafür sind sicherlich Speicher nötig, die irgendwo stehen müssen. Fragt sich, wo? Und wie profitieren ALLE im Ort davon? Oder braucht es dafür eine Wärmepumpe? Die erst mal eingebaut und bezahlt werden müsste. Wer übernimmt die Kosten?
  • Die Chance auf Verbesserung der Haushaltslage scheint das Dorf als Ganzes zu betreffen. Von den vorgestellten fast 90.000€ pro Jahr, wieviel bleibt davon tatsächlich im Ort? (Mal abgesehen davon, dass offenbar noch nicht klar ist, wieviele Anlange es wären und welche Höhe sie hätten – realistisch reden wir vermutlich von einer kleineren Summe).
  • „zusätzlich vom Projektierer angebotene finanzielle Unterstützung“ klingt interessant. Welcher Verein und welche Bürger würde das betreffen, und wie genau sieht das aus? Es sind sicherlich nicht diejenigen gemeint, die ihr Land verpachten wollen oder die Entschädigungen bekämen für Zuwegung oder ähnliches. Ich verstehe das nicht. Von was genau ist die Rede?
  • Zu den Einflüssen auf Natur und Mensch ist die Gemeindevertretung mit entsprechenden Stellen in Kontakt? Wir haben immerhin direkt im Ort einen Verein, der sich um Naturthemen kümmert. Studien und Gutachten zu vergleichbaren Projekten sind sicherlich verfügbar. Ich gehe davon aus, dass sich die Gemeinde nicht nur von Firmen beraten lässt, die ein finanzielles Interesse daran haben, dieses Projekt hier umzusetzen. Im Interesse, sich ausgewogen zu informieren und auf dieser Basis eine Entscheidung zu treffen, werden sicherlich auch Quellen befragt, die das Thema Windkraftanlagen kritisch betrachten.
  • dass ich mit meiner letzten Mail jeden einzeln angesprochen habe, ist angekommen, oder? Falls nicht, wie kann ich jedes einzelne GV-Mitglied persönlich ansprechen?

Antwort Gemeindevertretung und Bauverwaltung Büchen

  1. Unter https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/DE/kwp/kwp.html sind allgemeine Fragen und Antworten zur kommunalen Wärmeplanung veröffentlicht. Lokal erzeugte Energie ist ein wichtiger Faktor bei der Planung, die von den Kommunen bis zum 30. Juni 2028 vorgelegt werden muss, daher werden die Chancen im Zusammenhang mit einer Windparkplanung im weiteren Prozess berücksichtigt.
  2. Wir verweisen auf die Antwort zu Email #8:
    Zu möglichen Einnahmen der Gemeinde können derzeit keine belastbaren oder gesicherten Beträge genannt werden. Dies betrifft insbesondere Gewerbesteuer, mögliche Zahlungen nach § 6 EEG sowie sonstige Beteiligungs- oder Einnahmemodelle.
    Entsprechende Angaben aus den Präsentationsunterlagen des Projektentwicklers greenwind sind als Prognosen beziehungsweise Planungsannahmen und nicht als gesicherte kommunale Einnahmen zu verstehen.
    Sollte sich ein konkretes Vorhaben entwickeln, werden dessen wirtschaftliche Auswirkungen einschließlich möglicher Einnahmen, Kosten, Infrastrukturfolgen und Rückbaufragen auf Grundlage der dann verfügbaren Informationen geprüft.
    Eine Entscheidung über die spätere Verwendung möglicher Einnahmen wurde bislang nicht getroffen. Gleiches gilt für mögliche Konzepte zur Wärmeversorgung, Stromkostensenkung oder Unterstützung örtlicher Vereine und Projekte. Soweit solche Leistungen von einem Projektentwickler in Aussicht gestellt werden, stellen sie ohne entsprechende verbindliche Vereinbarung keine gesicherten Ansprüche oder Einnahmen der Gemeinde dar
    .
  3. In den Unterlagen des Projektierers wurde eine jährliche Zahlung von 10.000 EUR jährlich je Windkraftanlage in Müssen in Aussicht gestellt, welche direkt an Vereine oder als Strombonus an Privathaushalte ausgezahlt werden könnte. Zum jetzigen Zeitpunkt kann jedoch noch keine konkrete Aussage über die genaue Höhe und Verwendung der Zahlung getroffen werden.
  4. Die Prüfung der Einflüsse auf Mensch und Natur sind ein zentraler Teil des Verfahrens nach einem möglichen Aufstellungsbeschuss. Wir verweisen hierzu auf die Antwort zu Email #7:

    Im Zuge eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans wird für die Belange des Umweltschutzes eine Umweltprüfung durchgeführt, in der die voraussichtlichen erheblichen Umweltauswirkungen ermittelt und in einem Umweltbericht beschrieben und bewertet werden. Die Bestandteile des Umweltberichts ergeben sich aus der Anlage 1 (zu § 2 Absatz 4 und den §§ 2a und 4 c) zum Baugesetzbuch. Die Öffentlichkeit kann den Umweltbericht im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Veröffentlichung des Planentwurfs im Internet nach § 3 Abs. 2 BauGB einsehen und Stellungnahmen dazu abgeben. Im Umweltbericht ist zwar ein überwiegender Teil der Umweltaspekte enthalten, die für die Genehmigung nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz erforderlich sind; im Genehmigungsverfahren selbst werden von der Genehmigungsbehörde aber noch weitere zusätzliche Unterlagen/Prüfungen gefordert.

    Lokale Vereine können sich grundsätzlich wie auch alle BürgerInnen an die Gemeindevertreter wenden oder im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung äußern.
  5. Die Gemeindevertretung hat sich darauf verständigt, die Antworten hier gestellte Fragen gemeinschaftlich schriftlich zu beantworten. Eine Befragung einzelner GemeindevertreterInnen ist in diesem Rahmen nicht vorgesehen. Wir bitten um persönliche Kontaktaufnahme in Rahmen der öffentlichen Sitzungen.