Energie

Regionale Stromerzeugung

Erhalten Sie einen Live-Überblick über die regionale Stromerzeugung in der Gemeinde Müssen. Der SH Netz Energiemonitor zeigt Ihnen, wie viel Strom aus erneuerbaren Energien in unserer Region erzeugt wird.

Zum Energiemonitor: https://sh-netz.energiemonitor.de/muessen

Windkraft

Am 29.4 hat sich das Planungsunternehmen Greenwind Energy dem Gemeinderat vorgestellt und Varianten für einen Windpark auf der Potenzialfläche der Gemeinde am „Müssener Holz“ präsentiert. Am 19. Mai 2026 wurde das Vorhaben von Greenwind
Energy in der Alten Schule in Müssen öffentlich vorgestellt.

Bitte beachten Sie: Es handelt sich um die externe Seite des Planungsunternehmens.

Der Gemeinderat sammelt über die kommenden Monate Fragen unter der Emailadresse energie@gemeinde-muessen.online und wird auf dieser Seite Antworten nach und nach zur Verfügung stellen.

Alle Gemeinderatsmitglieder sind aber auch stets persönlich ansprechbar und freuen sich über jeden offenen Dialog sowohl mit Kritikern als auch Befürwortern der Projektidee!

Hier zunächst eine kurze Zusammenfassung zum Planungsverfahren:

Die Bauleitplanung, die für einen Windpark notwendig wäre, besteht grundsätzlich aus einem Flächennutzungsplan (FNP) und einem Bebauungsplan (B-Plan). Das Verfahren beginnt für beide Pläne laut § 2 BauGB mit einem Aufstellungsbeschluss. Danach wird basierend auf ersten Umweltprüfungen und Fachgutachten ein Vorentwurf erarbeitet. Zu diesem Vorentwurf findet gemäß § 3 BauGB eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit statt. Parallel werden nach § 4 BauGB die relevanten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange beteiligt. Nach Prüfung und Abwägung der Stellungnahmen, muss die Gemeinde einen überarbeiteten Entwurf beschließen und mit Begründung, Umweltbericht und Gutachten öffentlich auslegen. Es findet erneut
eine Öffentlichkeitsbeteiligung und parallel eine Beteiligung der relevanten Behörden sowie sonstigen Träger öffentlicher Belange statt. Erst frühestens nach diesem Schritt und erneuter Abwägung aller Stellungnahmen kann der Gemeinderat final einen Beschluss über die beiden Pläne (FNP und B-Plan) fassen.

Es ist wichtig zu verstehen, dass der Windparkplaner trotzdem noch ein Immissionsschutzrechtliches Genehmigungsverfahren durchlaufen muss.
Die Gemeinde erteilt keine Genehmigung für den Windpark, aber sie kann die Planungsgrundlage mitgestalten.
Der gesamte Planungs- und Genehmigungsprozess würde sich über mehrere Jahre erstrecken. Dabei wäre die Erteilung einer Genehmigung nicht garantiert. Die Kosten für den Prozess lägen vollständig beim Projektentwickler.